Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Die Zeiten, in denen eine Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt behandelt wurde, sind endgültig vorbei. Heute drohen den Betroffenen eingehende, in den engsten Privatbereich eindringende Ermittlungen und deutliche Strafen.

Wegen der besonderen Verknüpfung der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Materie ist eine Beratung bzw. Verteidigung durch einen mit beiden Gebieten vertrauten Spezialisten zwingend anzuraten. Meine Erfahrung zeigt hierbei, dass gerade bei einer Verteidigung im frühen Verfahrensstadium, möglichst umgehend nach Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens, beste Ergebnisse erzielt werden können.

Sowohl ein falsches Aussageverhalten als auch das Schweigen trotz erdrückender Beweislage kann in Steuerstrafverfahren zu katastrophalen Ergebnissen führen. Für das richtige Verhältnis zwischen Konfrontation und Kooperation ist Einfühlungsvermögen und Erfahrung erforderlich. Für Beides stehe ich.

Bei meiner Tätigkeit lege ich Wert auf umfassende Information und enge Kooperation mit dem häufig durch ein derartiges Verfahren stark belasteten Mandanten. Gern arbeite ich auf Wunsch mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen, den ich nicht als Konkurrenten, sondern als Partner betrachte.

Ich berate Sie im Umgang mit etwaigen Durchsuchungs- und Beschlagnahmehandlungen der Steuerfahndung, gegenüber Maßnahmen der Bußgeld- und Strafsachenstelle Ihres Finanzamtes, verhandele mit der Staatsanwaltschaft und verteidige Sie in einem gerichtlichen Strafverfahren.

Ich führe für Sie die notwendigen Besprechungen mit der Finanzverwaltung und der Staatsanwaltschaft, um die für Sie beste Lösung zu erreichen. Mein vorrangigstes Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens.

Zur Vermeidung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens berate ich Sie im Vorfeld über die steuerrechtliche Rechtslage, über Vermeidungsstrategien und die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Sinne des § 371 AO.

Das Steuerstrafrecht betrifft in der Praxis neben den wichtigen Bereichen der Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer häufig auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

In nahezu regelmäßig mit Delikten des Steuerstrafrechts einhergehenden Wirtschaftsstraftaten, wie z.B. Insolvenzdelikten, Untreue, Betrug und Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB erhalten Sie durch mich ebenfalls eine umfassende Beratung und Verteidigung.