
Mietrecht
Ich berate und vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheit.
Meine Beratung und Vertretung erstreckt sich auf den außergerichtlichen wie auch auf den gerichtlichen Bereich, wobei auch hier die Konfliktvermeidung bzw. -beseitigung im Vordergrund steht.
Im Mietrecht umfasst die Beratung insbesondere:
- den Abschluss oder die Erstellung von Mietverträgen über Wohn- oder Gewerberäume
- sämtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht des Vermieters und des Mieters, wie z.B. Fragen zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzuges oder anderer Gründe, sowie die Verteidigung gegen unberechtigte Kündigungen
- Fragen zu etwaigen Minderungsansprüchen des Mieters bei Mängeln der Mietsache bzw. die Abwehr unberechtigter Mietminderungen
- die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
- Fragen zur Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Mietsache
- Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen