Bank- und Kapitalmarktrecht

Zu meinem Tätigkeitsbereich gehört auch die Beratung und Vertretung von privaten sowie gewerblichen Bankkunden und Kapitalanlegern in dem sich ständig fortentwickelnden Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung berate und vertrete ich Sie gerne im Hinblick auf etwaige Rückforderungen wegen zu Unrecht einbehaltener Bearbeitungsgebühren beziehungsweise Kreditgebühren gegenüber Ihrer Bank. Die Erstattung von zu Unrecht gezahlten Darlehensgebühren für Bauspardarlehen setze ich für Sie gegen Bausparkassen durch.

Auch die Überprüfung von Widerrufsbelehrungen und die häufig damit im Zusammenhang stehende Abwehr der Forderung nach einer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung gehört zu meinem Tätigkeitsbereich. In zahlreichen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen beziehungsweise umzuschulden, weil die Banken häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Dies ist wegen des derzeitigen Niedrigzinsniveaus eine lohnenswerte Alternative.

Soweit Sie eine Kapitalanlage getätigt haben, deren Entwicklung weit hinter den Versprechungen Ihrer Bank beziehungsweise Ihres Vermittlers zurückbleibt, überprüfe ich gerne die Chancen auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung.

In allen Fällen suche ich für meine Mandanten eine schnelle und möglichst außergerichtliche Lösung. Soweit sich diese jedoch nicht finden lässt, stehe ich selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Auseinandersetzung an Ihrer Seite.