Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheit. Das gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften als solche ebenso wie für einzelne Eigentümer/innen, aber auch WEG-Verwalter in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten, selbstverständlich auf der Grundlage der neuen Gesetzgebung und aktuellen Rechtsprechung.

Meine Beratung und Vertretung erstreckt sich auf den außergerichtlichen wie auch auf den gerichtlichen Bereich, wobei auch hier die Konfliktvermeidung bzw. -beseitigung im Vordergrund steht.

Im Mietrecht umfasst die Beratung insbesondere:

  • den Abschluss oder die Erstellung von Mietverträgen über Wohn- oder Gewerberäume
  • sämtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht des Vermieters und des Mieters, wie z.B. Fragen zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzuges oder anderer Gründe, sowie die Verteidigung gegen unberechtigte Kündigungen
  • Fragen zu etwaigen Minderungsansprüchen des Mieters bei Mängeln der Mietsache bzw. die Abwehr unberechtigter Mietminderungen
  • die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
  • Fragen zur Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Mietsache
  • Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen

Im Wohnungseigentumsrecht berate ich Sie insbesondere:

  • über Rechte und Pflichten des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft
  • über Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten und Miteigentümern
  • sowohl zu Fragen der Bestellung als auch der (vorzeitigen) Abberufung eines Verwalters, insbesondere über dessen Rechte und Pflichten
  • bei der Vorbereitung und Durchführung einer Eigentümerversammlung
  • bei der Durchsetzung oder Anfechtung von Beschlüssen und Vereinbarungen