Steuerrecht

Meine Aufgabe auf dem Gebiet des Steuerrechts sehe ich darin, Ihnen den -unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Interessen- wirtschaftlich sinnvollsten Weg durchs Steuerlabyrinth aufzuzeigen und diesen sodann, selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater, auch zivilrechtlich umzusetzen.

Dies betrifft neben der Erstellung notwendiger Verträge und Satzungen auch die Beratung bei Erbfolge und Schenkung.

Eine kompetente und umfassende Beratung erfordert bei vielen zivilrechtlichen Gestaltungen die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.

Da ich keine laufende Buchhaltung und die Erstellung von Steuererklärungen anbiete, stehe ich zu den steuerlichen Beratern meiner Mandanten nicht in Konkurrenz, sondern sehe mich als anwaltlichen Kooperationspartner für Steuerberater, um gemeinsam mit diesen und dem jeweiligen Mandanten strategische Lösungen umzusetzen.

Daneben vertrete ich Sie außergerichtlich gegenüber den Finanzbehörden, indem ich bei Bedarf Betriebsprüfungen begleite, Besprechungstermine wahrnehme und Einspruchsverfahren führe. Ziel ist immer die zügige Durchsetzung Ihrer Interessen. Wenn sich dies auf diesem Weg nicht erreichen lässt, führe ich die notwendigen Verfahren vor dem Finanzgericht.

Praktisch große Relevanz für mich hat die Abwehr von Haftungsbescheiden seitens der Finanzverwaltung, häufig im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens.

Im Übrigen vertrete ich Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Falschberatung gegen Ihren steuerlichen Vorberater. Daneben berate ich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Anspruchsabwehr.